Versorgungsnetze

Unser Stromnetz

Zu Hause » Versorgungsnetze » Stromnetz

Unser Stromnetz für Ihre zukunftssichere Energie

Festlegung des Grundversorgers für die Versorgung mit Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Nortorf AöR

Immer dann, wenn Sie als Haushaltskunden vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind und sich nicht in der Ersatzversorgung noch in der Notstrom-Belieferung befinden, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet. Die Feststellung des Grundversorgers im jeweiligen Netzgebiet erfolgt alle drei Jahre zum 01. Juli und tritt am 01. Januar des Folgejahres in Kraft.

Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Gem. § 38 EnWG ist der Ersatzversorger der Grundversorger. Als Grundversorger ist gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG dasjenige Energieversorgungsunternehmen festzustellen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Zum 01.07.2024 sind folgende zuständige Grundversorger für die Strombelieferung in den aufgeführten Gemeinden für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 festgestellt worden.

Versorgte Gemeinden im Netzgebiet und zuständige Grundversorger
Gemeinde: Nortorf, Stadt
PLZ: 24589
AGS: 01058117
zuständiger Grundversorger Strombelieferung: Stadtwerke Nortorf AöR

Eine Übersicht der Grundversorger-Ergebnisse finden Sie auf der Internetseite Grundversorger (sh-netz.com)

Ausführliche Informationen und die aktuellen Umlagen finden Sie auf der Internetseite unter diesem externen Link: netztransparenz.de

Downloads Netzanschluss Strom

Als Stromnetzbetreiber sind wir für den Bau, die Wartung und den Betrieb des öffentlichen Stromnetzes in unserem Gebiet zuständig. Für die Stromversorgung Ihres Gebäudes ist die Anbindung an das öffentliche Netz erforderlich. Diese Verbindung endet an Ihrem Hausanschlusskasten. Ab diesem Punkt sind Sie für die Hausinstallation und Anlagentechnik verantwortlich.

Auf den Seiten der Netzveröffentlichungen finden Sie alle Informationen und Veröffentlichungen rund um das Stromnetz.

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Technische Anschlussbedingungen Nord

Ergänzend zu den Technischen Anschlussregeln gilt das Beiblatt zur TAR Niederspannung
Den Anschluss Ihres Gebäudes, Änderungen oder die Trennung des Anschlusses an unser Netz beauftragen Sie bei uns. Anbei dazu finden Sie Informationen und Anträge, damit wir Ihnen das entsprechende Angebot erstellen können:


Planungshilfe für die Anforderungen an den Netzanschluss

Sie haben noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an:

Gabriele Bahr

Netznutzungsmanagement

Ihre Anfrage

Vielen Dank für Ihre Nachricht!

Wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern

Skip to content