Dynamische

Stromtarife

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Energie nutzen, wenn sie günstig ist

Was ist ein dynamischer Tarif?
Wesentliches Merkmal eines Dynamischen Tarifs ist, dass der Stromtarif einen variablen Preisbestandteil besitzt, der sich stündlich oder viertelstündlich flexibel, oder eben „dynamisch“, ändert. Hierzu orientiert sich der Dynamische Tarif an den aktuellen Börsenpreisen der Day-Ahead-Märkte oder Intraday-Märkte. Insbesondere durch das variable Element unterscheidet sich der Dynamische Tarif von herkömmlichen Tarifen mit fixen Preisen, bei denen der Zeitpunkt des Stromverbrauchs keinen Einfluss auf die Kosten hat. Die Kosten eines dynamischen Tarifs werden stündlich oder sogar viertelstündlich neu ermittelt und variieren beispielsweise je nach Angebot, Nachfrage und Tageszeit. Die Preisänderungen an der Börse werden somit 1:1 an die Verbraucher weitergegeben.

Beispiel: Es ist möglich, dass der Strom mittags von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr 25 Cent pro kWh kostet, abends von 18:00 bis 19:00 Uhr aber 40 Cent pro kWh.

Die Preisverläufe an den Börsen können Sie beispielsweise unter folgenden Links abrufen:
Market Data | EPEX SPOT
Börsenstrompreise | Energy-Charts
Transparency Platform (entsoe.eu)

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Voraussetzung für den dynamischen Tarif: Ein intelligentes Mess-System (Smart Meter)

Um von unserem dynamischen Stromtarif zu profitieren, benötigen Sie ein intelligentes Messsystem (iMSys), auch Smart Meter genannt. Dieser Zähler erfasst alle 15 Minuten Ihre Verbrauchsdaten. So können wir Ihren Stromverbrauch exakt nach den stündlichen Börsenpreisen abrechnen.

Symbolbild Smart Meter

Wie wird der dynamische Tarif berechnet?

Bei einem dynamischen Stromtarif richten sich die Beschaffungskosten (3) immer direkt nach den aktuellen Preisen am Spotmarkt. Sie stehen am Nachmittag des Vortages fest und werden nach Übertragung des Verbrauchs durch den Smart Meter für die Abrechnung herangezogen. Zum Gesamtpreis kommen noch zwei Kostenelemente hinzu: Der Grundpreis (1) und der Verbrauchspreis für gesetzlich regulierte und vertriebliche Kosten (2).

Der Strompreis setzt sich weiterhin aus einem Grundpreis (1) und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis ist nach wie vor ein fixer Betrag, der sowohl die Grundkosten für Netz- und Messtellenbetrieb als auch unsere internen Kosten abdeckt. Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis enthält weiterhin nicht variable Teile wie etwa Steuern, Abgaben und Umlagen, Vertriebskosten Netzentgelte (2), die regional variieren können. Allerdings wird beim dynamischen Tarif ein Teil des Arbeitspreises aufgrund der Kopplung mit den Börsenpreisen (3) jede Stunde oder Viertelstunde neu gebildet und gilt für die in diesem Intervall gelieferte Strommenge. Interesse geweckt? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular und wir senden Ihnen ein Angebot für dynamische Tarife zu.

Häufig gestellte Fragen

Welche Vorteile und Chancen bieten dynamische Tarife?

Sie können durch dynamische Tarife ihre Stromkosten senken, sofern Sie Ihren Verbrauch in Zeiten mit niedrigen Börsenpreisen verschieben können. Insbesondere wenn Sie über Geräte mit einem hohen, steuerbaren Verbrauch (z.B. Wallbox für E-Autos, Nutzung einer Wärmepumpe) verfügen, können sich hieraus Chancen ergeben.
Darüber hinaus sind oft die Preise niedrig, wenn viel erneuerbarer Strom produziert wird. Bei passender Verlagerung der Nachfrage in entsprechende Zeitfenster kann somit aktiv die Energiewende unterstützt werden.

Durch die direkte Verbindung zur Strombörse unterliegt der Dynamische Tarif stündlichen oder viertelstündlichen Preisschwankungen, die auf Faktoren wie Marktnachfrage, Stromangebot und Tageszeit beruhen. Durch den steigenden Ausbau erneuerbarer Energien erhöht sich die Preisvolatilität. So kann es zwar sehr günstige Preise geben, beispielsweise wenn die Sonne scheint. Es kann aber auch enorm hohe Preise geben, beispielsweise wenn weder die Sonne scheint noch ausreichend Wind vorhanden ist.
Falls keine Verschiebung des Verbrauches von Zeiten mit hohen Preisen in Zeiten mit niedrigen Preisen vorgenommen wird, können sehr hohe Stromrechnungen entstehen. Ein dynamischer Tarif garantiert folglich nicht automatisch geringere Kosten als in Fix-Preistarifen.

Der Preis für an Strombörsen gehandelten Strom bildet sich nach Angebot und Nachfrage. Das Angebot erneuerbarer Energien beispielsweise variiert aufgrund der unterschiedlichen Verfügbarkeit von Wind und Sonne. Meist gilt: Wenn viel Wind und Sonne vorhanden sind, ist der Börsenpreis niedriger. Wenn dahingegen viel Kohle oder Gas verstromt wird, steigt meist der Preis.

Aber auch die Stromnachfrage ändert sich im Tagesverlauf. Während die Nachfrage nachts am niedrigsten ist, verbrauchen Industrie und Gewerbe tagsüber am meisten Strom und Privathaushalte abends.

Negative Strompreise sind an der Strombörse mittlerweile keine Seltenheit mehr und treten dann auf, wenn das Stromangebot die Nachfrage übersteigt. Dieser Effekt kann auftreten, wenn Stromerzeuger, wie Windkraftwerke und Photovoltaikanlagen sehr viel Strom erzeugen und der Stromverbrauch gleichzeitig sehr niedrig ausfällt. Dies ist beispielsweise oft an sonnigen Feiertagen im Sommerhalbjahr der Fall, da einerseits wenig Nachfrage der Industrie besteht und andererseits viele Solaranlagen Strom produzieren.

Um eine Überlastung des Netzes zu verhindern, muss das Stromangebot kurzfristig herunter- und die Stromnachfrage hochgeregelt werden. Dies geschieht, unter anderem, über den Preismechanismus.

Die Abrechnung erfolgt monatlich anhand der realen Verbrauchsdaten. Im Vergleich zu herkömmlichen Tarifen wird also kein monatlicher Abschlag mehr gezahlt. Dies bedeutet beispielsweise: Wenn Sie eine Wärmepumpe haben, wird ihre Rechnung in einem Wintermonat deutlich höher sein als in einem Sommermonat.

Ihre stündlichen bzw. viertelstündlichen Verbrauchswerte und die hierzu passenden Börsenpreise können Sie der detaillierten Auflistung Ihrer stündlichen oder viertelstündlichen Verbrauchswerte, welche oftmals „Einzelverbindungsnachweis“ genannt wird, in Ihrem Kundenportal entnehmen und hiermit Ihre Rechnung, die wir Ihnen auch digital zur Verfügung stellen, überprüfen.

Ein intelligentes Messsystem (kurz IMSys) ist zwingende Voraussetzung für einen Dynamischen Tarif. Das IMSys, oft auch „Smart Meter“ genannt, ermöglicht die stündliche oder viertelstündliche Erfassung des Stromverbrauchs. Nur so können Börsenpreis und Stromverbrauch überhaupt gegenübergestellt werden und eine korrekte Abrechnung in Abhängigkeit des eigenen Verbrauchverhaltens durchgeführt werden.

Darüber hinaus ist ein Dynamischer Tarif ein rein digitales Produkt, sprich Sie müssen unser Kundenportal aktiv nutzen und dort angemeldet sein.

Ein Smart Meter, in der Fachsprache intelligentes Messsystem (kurz IMSys) genannt, besteht aus einer digitalen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem „Smart-Meter Gateway“, das dafür sorgt, dass die Verbrauchsdaten über das Internet kommuniziert werden können. So wird der tatsächliche Stromverbrauch der einzelnen Verbraucher genau erfasst und gespeichert. Erst hiermit wird die Grundlage dafür gelegt, dass Sie Ihren Verbrauch, beispielsweise über eine App, einsehen können und so einen besseren Überblick über ihren Stromverbrauch erhalten. Dadurch kann der Energieverbrauch bewusst gesenkt bzw. umverteilt und das Energienetz stabiler und effizienter gemacht werden. Zählerstände müssen durch Smart Meter zudem nicht mehr analog abgelesen werden. Für die Umsetzung eines dynamischen Tarifs ist ein Smart Meter zwingend notwendig.

Wichtig: Eine sogenannte moderne Messeinrichtung, die beispielsweise den aktuellen Zählerstand auf einem digitalen Display anzeigt, ist kein intelligentes Messsystem. Erst durch das „Smart-Meter-Gateway“ wird dieses dazu befähigt, die Verbrauchswerte so genau zu erfassen, dass beispielsweise eine stündliche Abrechnung möglich ist.

Weitere Informationen können beispielsweise der Webseite der Bundesnetzagentur entnommen werden: Bundesnetzagentur – Messeinrichtungen / Zähler

Ein Smart Meter ist zwingende Voraussetzung für die Belieferung mittels eines Dynamischen Tarifs. Gerne beliefern wir Sie aber mit einem unserer verlässlichen Produkte, für das kein aufwendiger Smart Meter Einbau nötig ist.

Die Bundesregierung hat einen verbindlichen Plan zum Rollout von Smart Metern bis 2030 vorgestellt. Demnach sind Messstellenbetreiber ab 2025 dazu verpflichtet, Verbrauchern mit einem Stromverbrauch ab 6.000 kWh/Jahr oder einer installierten Leistung ab 7 kW (z.B. durch eine Photovoltaikanlage) einen Smart Meter zu verbauen. Verbrauchern unter 6.000 kWh/Jahr Stromverbrauch, beziehungsweise unter 7 kW installierter Leistung, steht es frei sich für ein Smart Meter zu entscheiden.

Genauere Informationen können Sie beispielsweise der Webseite des BMWKs entnehmen: BMWK – Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende

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