Gartenwasser
Antrag Gartenzähler
Gartenwasserzähler
Für die Gartenbewässerung besteht die Möglichkeit, auf Antrag eines Wasserzählers, den sogenannten Gartenzähler, installieren zu lassen.
Gemäß §4 Abs. 5 u. 6 der Abwassergebührensatzung vom 02.12.2011 ist die Trinkwassermenge, die zur Gartenbewässerung genutzt wird und nachweislich nicht als Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird, bei der Berechnung der Abwassergebühren abzusetzen.
Der Nachweis über die nicht in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen eingeleiteten Wassermengen obliegt dem Gebührenzahler und ist grundsätzlich durch den frostsicheren Einbau eines Wasserzählers zu erbringen. Hierzu können Sie sich Informationen und Bauanleitungen vom Fachhandel und qualifizierten Installationsunternehmen holen.
Da dieser Zähler im rechtsgeschäftlichen Verkehr eingesetzt wird, seine Anzeige also unmittelbar als Berechnungsgrundlage für die Abwassergebühren herangezogen wird, muss dieser Zähler geeicht bzw. durch eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers nachgewiesen werden. Die Gültigkeitsdauer bei Kaltwasserzählern beträgt längstens 6 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muss der Zähler ausgebaut und nachbeglaubigt werden. Der Kunde hat die Kosten für den Einbau und sofern erforderlich die Abnahme des Wasserzählers durch die Stadtwerke Nortorf AöR zu tragen.
Sollten Sie sich für den Einbau eines Gartenzählers entschließen, bitten wir Sie, das Antragsformular und den Gartenzähler bei den Stadtwerken Nortorf AöR zur Begutachtung vorzulegen.
Erst nach der ordnungsgemäßen Anmeldung wird turnusmäßig (jährlich) der Wasserzählerstand gemeinsam mit dem Hauptzähler abgelesen. Der Kunde hat dem Ableser die Ablesung zu diesem Zeitpunkt zu gewährleisten. Der registrierte Verbrauch wird dann bei der Berechnung der Abwassergebühr von der zu berechnenden Abwassermenge abgezogen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Art eines Zählers muss ich einbauen?
Da der Zähler der Eichverordnung unterliegt, dürfen nur geeichte Zähler verwendet werden. Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass auch die Gartenwasserzähler nach 6 Jahren – gerechnet vom Baujahr des Zählers – gewechselt werden müssen.
Wer baut mir den Zähler ein?
Die Montage von Rohrleitungsinstallationen und Wasserzähler sind durch den Hausbesitzer zu veranlassen und nach den Regeln der Technik auszuführen. Die Stadtwerke Nortorf AöR sind, sofern erforderlich, für die Abnahme zuständig.
Welche Einbaubestimmungen muss ich beachten?
- Der Zähler muss frostsicher montiert werden und muss gut zugänglich sein.
- Vor dem Zähler muss ein Rückflussverhinderer eingebaut sein.
- Die Zapfstelle muss nach außen geführt werden, Zapfstellen die in Kellerräumen oder Garagen montiert sind, werden nicht genehmigt.
Kann ich einen Gartenzähler zur Poolbefüllung beantragen?
Häufig stellt sich die Frage nach der Installation eines Gartenzählers im Zusammenhang mit der Befüllung oder dem Betrieb eines Schwimmbeckens. Im Regelfall wird das Wasser eines Pools irgendwann abgelassen. Dies erfolgt dann, aufgrund der Menge und der Chlorung des Poolwassers, in die Kanalisation. Aus diesem Hintergrund ist eine Installation eines Gartenzählers für die Befüllung oder den Betrieb eines Schwimmbeckens nicht möglich.
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