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Gartenwasser

Für die Gartenbewässerung besteht die Möglichkeit, auf Antrag eines Wasserzählers, den sogenannten Gartenzähler, installieren zu lassen.

 

Gartenwasserzähler

Gemäß §4 Abs. 5 u. 6 der Abwassergebührensatzung vom 02.12.2011 ist die Trinkwassermenge, die zur Gartenbewässerung genutzt wird und nachweislich nicht als Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird, bei der Berechnung der Abwassergebühren abzusetzen.

Der Nachweis über die nicht in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen eingeleiteten Wassermengen obliegt dem Gebührenzahler und ist grundsätzlich durch den frostsicheren Einbau eines Wasserzählers zu erbringen. Hierzu können Sie sich Informationen und Bauanleitungen vom Fachhandel und qualifizierten Installationsunternehmen holen.

Da dieser Zähler im rechtsgeschäftlichen Verkehr eingesetzt wird, seine Anzeige also unmittelbar als Berechnungsgrundlage für die Abwassergebühren herangezogen wird, muss dieser Zähler geeicht bzw. durch eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers nachgewiesen werden. Die Gültigkeitsdauer bei Kaltwasserzählern beträgt längstens 6 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muss der Zähler ausgebaut und nachbeglaubigt werden. Der Kunde hat die Kosten für den Einbau und sofern erforderlich die Abnahme des Wasserzählers durch die Stadtwerke Nortorf AöR zu tragen.

Sollten Sie sich für den Einbau eines Gartenzählers entschließen, bitten wir Sie, das Antragsformular und den Gartenzähler bei den Stadtwerken Nortorf AöR zur Begutachtung vorzulegen.

Erst nach der ordnungsgemäßen Anmeldung wird turnusmäßig (jährlich) der Wasserzählerstand gemeinsam mit dem Hauptzähler abgelesen. Der Kunde hat dem Ableser die Ablesung zu diesem Zeitpunkt zu gewährleisten. Der registrierte Verbrauch wird dann bei der Berechnung der Abwassergebühr von der zu berechnenden Abwassermenge abgezogen.

Häufig gestellte Fragen

Da der Zähler der Eichverordnung unterliegt, dürfen nur geeichte Zähler verwendet werden. Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass auch die Gartenwasserzähler nach 6 Jahren – gerechnet vom Baujahr des Zählers – gewechselt werden müssen.

Die Montage von Rohrleitungsinstallationen und Wasserzähler sind durch den Hausbesitzer zu veranlassen und nach den Regeln der Technik auszuführen. Die Stadtwerke Nortorf AöR sind, sofern erforderlich, für die Abnahme zuständig.

  • Der Zähler muss frostsicher montiert werden und muss gut zugänglich sein.
  • Vor dem Zähler muss ein Rückflussverhinderer eingebaut sein.
  • Die Zapfstelle muss nach außen geführt werden, Zapfstellen die in Kellerräumen oder Garagen montiert sind, werden nicht genehmigt.

Häufig stellt sich die Frage nach der Installation eines Gartenzählers im Zusammenhang mit der Befüllung oder dem Betrieb eines Schwimmbeckens. Im Regelfall wird das Wasser eines Pools irgendwann abgelassen. Dies erfolgt dann, aufgrund der Menge und der Chlorung des Poolwassers, in die Kanalisation. Aus diesem Hintergrund ist eine Installation eines Gartenzählers für die Befüllung oder den Betrieb eines Schwimmbeckens nicht möglich.

Downloads

Dokument
Bekanntmachung der Stadtwerke Nortorf AöR zur Anpassung der Strom-, Gas- und Wasserpreise ab 01.01.2026
12. November 2025
Info-Broschüre MEHRSPARTEN-Hauseinführungen
23. Oktober 2024
Merkblatt Netzanschluss BDEW
23. Oktober 2024
Preisblatt Netzanschlüsse Strom/Gas/Wasser
22. Juli 2026
Preise & Tarife 2026 für Nortorf
24. September 2026
Prüfbericht Trinkwasser 2025
10. Februar 2026
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
21. Juli 2025
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    Angebotsanfrage Wasser-Netzanschluss
    5. Februar 2026
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    22. Januar 2025
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