Energieausweis

Für Ihre Immobilie

Zu Hause » Leistungen » Gas / Wärme » Energieausweis

Pflicht bei Vermietung und Verkauf

Wer eine Immobilie verkaufen und vermieten will, braucht generell einen Energieausweis, es sei denn, die Immobilie steht unter Denkmalschutz. Seit Mai 2014 gelten verschärfte Regelungen bei Vermietung und Verkauf einer Immobilie. Immobilienanzeigen müssen Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten.

Die Verkäufer bzw. Vermieter sind nach der neuen Regelung dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden. Energieausweise, nach dem 1. Mai 2014, ordnen ein Gebäude einer Energieeffizienzklasse von „A+“ bis „H“ zu. Diese muss in Immobilienanzeigen mit angegeben werden. Sie soll es Kauf- und Mietinteressenten ermöglichen, auf den ersten Blick einen Eindruck vom energetischen Zustand eines Gebäudes zu erhalten. Bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen, oder bei Gebäuden für die der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, bzw. die später noch einmal nach den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 modernisiert wurden, ist der verbrauchsorientierte Ausweis ausreichend.

Unsere Energie für den Mittelpunkt

Wer braucht keinen Energieausweis?

Energieausweise sind zehn Jahre lang gültig. Trotz der mit der EnEV 2014 verbundenen Änderungen brauchen Hausbesitzer, die bereits einen Energieausweis für ihr Gebäude haben, also keinen neuen. Nur wenn am Haus energetische Änderungen vorgenommen werden, muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Keinen Energieausweis braucht, wer selbst in einem eigenen Haus wohnt und dieses nicht verkaufen oder vermieten will. Auch für sehr kleine Gebäude mit Nutzflächen unter 50 Quadratmetern wird der Ausweis nicht verlangt. Vermieter einer Immobilie, bei der das Mietverhältnis schon bei Einführung der Energieausweis-Pflicht bestand, brauchen erst dann einen Energieausweis, wenn das Mietverhältnis endet und die Immobilie zur Neuvermietung oder zum Verkauf inseriert werden soll.

Bußgelder bei Verstößen gegen die Energieausweis-Pflicht

Verstöße gegen die Ausweispflichten können teuer werden. Sie gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

Erfassungsbogen zur Erstellung von Energieausweisen

Sie erhalten bei uns einen verbrauchsorientierten Energieausweis ab € 95,00 inkl. MwSt. für Ihre Immobilie. 
Unsere Energiekunden erhalten Ihren Energieausweis für € 85,00 inkl. MwSt.

Hier können Sie das Antragsformular bequem am Bildschirm ausfüllen und dann per E-Mail zusenden

Ingo Ramlow

Ihr Ansprechpartner

Ingo Ramlow

Netzvertrieb

Ihre Anfrage
Skip to content