Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sie haben die Fragen, wir die Antworten.
Während unserer Geschäftszeiten sind wir gerne für Sie da und beantworten Ihre Fragen. Außerhalb dieser Zeiten finden Sie hier eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen.
Allgemeines
Umzug: Was muss ich beachten?
Für die Abmeldung der Versorgung in Ihrer ehemaligen Wohnung benötigen wir Ihre neue Rechnungsadresse, das Datum der Schlüsselübergabe an den Eigentümer oder Nachfolger und den Endzählerstand zu diesem Datum.
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Für die Anmeldung der Versorgung in Ihrem neuen Zuhause benötigen wir die Adresse, das Datum der Schlüsselübernahme, die Zählernummer(n) und den Anfangszählerstand pro Zähler zu diesem Datum.
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Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldung seit dem 06. Juni 2025 nicht mehr möglich ist. Bitte informieren Sie uns daher spätestens 2 Wochen vor einem anstehenden Umzugstermin. Mehr Infos dazu hier.
Wie erhalte ich meine Abrechnung?
Um Ihre Verbrauchsrechnung zu erstellen, benötigen wir Ihren Zählerstand am Ende des vertraglich vereinbarten Abrechnungszeitraumes. Sobald Sie uns diesen übermittelt haben, erhalten Sie von uns per Post Ihre Verbrauchsrechnung für den abgelaufenen Zeitraum.
Gerne können Sie sich im Online-Kundenportal anmelden oder über das Formular “Einverständniserklärung digitaler Rechnungsversand” uns Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, dann erhalten Sie alle Rechnungen digital und somit schneller als auf dem Postweg.
Wie kann ich ein Haustürgeschäft widerrufen?
Die Stadtwerke Nortorf arbeiten grundsätzlich nicht mit Vertriebsmitarbeitern an der Haustür zusammen. Lassen Sie sich daher einen Ausweis zeigen, falls jemand behauptet, ein Stadtwerke-Mitarbeiter zu sein.
Sollten Sie irrtümlich an der Haustür einen unerwünschten Strom-/Gaslieferungsvertrag unterschrieben haben, finden Sie hier ein Schreiben, um den Vertrag zu widerrufen.
Gerne helfen wir Ihnen hier auch weiter.
Ich möchte zu den Stadtwerken wechseln. Wie lange dauert das?
Wie schnell Sie zu uns wechseln können, hängt von Ihrer Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Strom- bzw. Gaslieferanten ab. Wenn Ihnen Ihre Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen nicht bekannt sind, kündigen wir für Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt und versorgen Sie im Anschluss an Ihren vorherigen Vertrag.
Bei einem Sonderkündigungsrecht beispielsweise wegen einer Preisänderung, empfehlen wir, grundsätzlich selbst beim vorherigen Lieferanten zu kündigen.
Muss ich meinen bestehenden Strom- oder Gasvertrag selbst kündigen, wenn ich zu den Stadtwerken wechseln möchte?
Nein, das übernehmen wir für Sie. Falls Sie sich im Rahmen einer kurzfristigen Kündigungsoption – etwa aufgrund einer Preiserhöhung durch Ihren bisherigen Anbieter – für einen Wechsel zu uns entscheiden, empfehlen wir allerdings, die Kündigung wegen der knappen Fristen selbst durchzuführen. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall im Bestellformular mit, wann der Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter endet.
Lohnt sich der Wechsel zu den Stadtwerken?
Für eine Übersicht über die für Sie verfügbaren Preise und Produkte, besuchen Sie bitte unsere Seiten unter Leistungen.
An wen kann ich mich bei Vertragsstreitigkeiten wenden?
Wir möchten, dass Sie zufrieden sind. Sollte es dennoch wider Erwarten rund um Ihren Energievertrag zu Streitigkeiten kommen, können Sie sich zur außergerichtlichen Beilegung an die neutrale Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstr. 133
10117 Berlin
Telefon: (030) 275 724 00
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Wo finde ich die Einzugsermächtigung für meinen Kundenvertrag?
Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder Ihre Bankverbindung ändern möchten, können Sie das entsprechende Formular Sepa-Lastschriftmandat hier herunterladen, am Bildschirm ausfüllen und ggf. ausdrucken.
Senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte per E-Mail an vertrieb@stadtwerke-nortorf.de oder auf dem Postweg zu (bitte Unterschrift nicht vergessen).
Viele Kunden von uns lassen bereits ihre Rechnungen für Strom, Erdgas, Wärme, Trinkwasser und/oder Abwasser vom Konto abbuchen. Denn dieses Zahlungsverfahren ist bequem. Sie müssen sich nicht um Zahlungstermine oder die jährliche Anpassung der Teilbeträge kümmern. Abschlagsabbuchungen finden grundsätzlich zum 15. eines Monats statt. Selbstverständlich können Sie die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.
Erläuterungen zur Zählerablesung
Warum steht auf der Ablesekarte eine andere Kundennummer als auf meinem Vertrag?
Jeder Zählernummer ist eine eindeutige Kundenkennzahl (hier auch “Kundennummer”) zugewiesen, diese weicht technisch bedingt von Ihrer Kundennummer ab, die sie aus Ihrem Vertrag oder Ihrem Kundenportal kennen. Wichtig ist die korrekte Zählernummer, bitte prüfen Sie diese vor dem Ausfüllen Ihrer Antwortkarte oder der Übermittlung.
Warum muss ich meinen Zählerstand melden, auch wenn ich bei einem anderen Lieferanten bin?
Als Ihr zuständiger Messdienstleister/ Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet einen Zählerstand zu ermitteln. Diese von Ihnen abgelesenen Zählerstände werden durch uns auch automatisch Ihrem aktuellen Lieferanten übermittelt.
Bitte melden Sie uns den Zählerstand online oder über die Ablesekarte in jedem Fall.
Warum muss ich meinen Zählerstand selbst ablesen?
Eine Ablesung durch unsere Stadtwerke-Mitarbeiter erfolgt zukünftig nicht mehr. Bitte melden Sie uns daher Ihren Zählerstand wie auf der Ablesekarte beschrieben. Sollten Sie keinen Zugang zu Ihren Zählern haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung oder Ihren Hausmeister, die Ihnen das Ablesen ermöglichen muss.
Wo finde ich meine Strom-Zählernummer?
Wie lese ich meinen Zähler mit mehreren Tarifen ab?
Bei einem Zähler mit zwei Tarifen wird der Tag- und Nachtverbrauch getrennt erfasst. Den Tagesstrombedarf kennen Sie auch als Hochtarif (HT) und den Nachtstrom als Niedertarif (NT).
Ein Doppeltarifzähler misst von 6 bis 22 Uhr den Stromverbrauch am Tag und von 22 bis 6 Uhr den Verbrauch in der Nacht. Den Tagstrom-Verbrauch lesen Sie unter der sogenannten OBIS-Kennziffer 1.8.1 ab, den Nachtstrom-Verbrauch unter der Kennziffer 1.8.2.
Wie lese ich meinen elektronischen Zähler mit mehreren Tarifen ab?
Bei einem Zähler mit zwei Tarifen wird der Tag- und Nachtverbrauch getrennt erfasst. Den Tagesstrombedarf kennen Sie auch als Hochtarif (HT) und den Nachtstrom als Niedertarif (NT).
Ein Doppeltarifzähler misst von 6 bis 22 Uhr den Stromverbrauch am Tag und von 22 bis 6 Uhr den Verbrauch in der Nacht. Den Tagstrom-Verbrauch lesen Sie unter der sogenannten OBIS-Kennziffer 1.8.1 ab, den Nachtstrom-Verbrauch unter der Kennziffer 1.8.2.
Wo finde ich meine Gas-Zählernummer?
Die Zählernummer befindet sich direkt auf Ihrem Gaszähler. Vergleichen Sie die Zählernummer, die auf der Ablesekarte steht mit der Zählernummer auf dem Zähler, um sicher zu sein den Zählerstand des richtigen Zählers einzutragen.
Bei einem Gaszähler lesen Sie Ihren Zählerstand ohne die Nachkommastellen vom Display oder vom rollierenden Zählwerk ab.
Wo finde ich meine Wasser-Zählernummer?
Sie haben eine PV-Anlage oder ein BHKW?
Dann erzeugen Sie selbst Strom und können diesen in das Stromnetz einspeisen. Bei einem Eintarifzähler lesen Sie Ihren Stromverbrauch unter der sogenannten OBIS-Kennziffer 1.8.0 ab. Die eingespeiste Strommenge lesen Sie unter der Kennziffer 2.8.0 ab.
Bei einem Doppeltarifzähler lesen Sie Ihren Tagstrom-Verbrauch unter der OBIS-Kennziffer 1.8.1 ab, den Nachtstrom-Verbrauch unter der Kennziffer 1.8.2. Die eingespeiste Menge finden Sie auch unter der 2.8.0.
| OBIS-Kennziffer | Art des Stromverbrauchs |
| 1.8.0 | gesamter Stromverbrauch bei einem Eintarifzähler |
| 1.8.1 | Tagstrom-Verbrauch bei einem Doppeltarifzähler |
| 1.8.2 | Nachtstrom-Verbrauch bei einem Doppeltarifzähler |
| 2.8.0 | gesamte Stromeinspeisung |
Hinweis: Sind Sie Einspeiser und wurden nicht aufgefordert uns Ihre Zählerstände zu übermitteln? Das kann daran liegen, dass Ihr Zähler eine Zählerfernauslesung besitzt. In dem Fall werden die Zählerstände automatisiert an uns übertragen.
Erläuterungen zur Verbrauchsabrechnung
Ich möchte meinen monatlichen Abschlag ändern. Wie mache ich das?
Um den Abschlag zu ändern, benötigen wir Ihre Kundennummer. Schreiben Sie uns eine bitte eine E-Mail (bei “Ihr Anliegen” > “Abschlag ändern” auswählen) und wir passen den Abschlag für Sie an. Alternativ können Sie das auch unter “Abschlag ändern” in Ihrem Online-Kundenportal erledigen.
Ich habe ein Guthaben und möchte dieses ausbezahlt bekommen. Wie mache ich das?
Wenn Ihr Strom-, Gas-, oder Wasserverbrauch geringer ausgefallen ist als erwartet und sich demzufolge eine „Überzahlung” in Ihrer Rechnung ergibt, wird das Guthaben zum ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausgezahlt. Dies gilt nur, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Werden Ihre fälligen Abschläge nicht durch uns eingezogen, können wir eventuelle Guthaben nicht an Sie überweisen. Bitte geben Sie uns in diesem Fall schriftlich Ihre Bankverbindung über dieses Formular an.
Alternativ ist eine Änderung der Bankverbindung über Ihr Online-Kundenportal möglich.
Meine Zählerstände stimmen nicht, ich bitte um Korrektur.
Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Welcher Zählerstand stimmt nicht? Wie lautet der korrekte Zählerstand? Haben Sie eine Telefonnummer für Rückfragen?
Gibt es einen besseren Tarif für mich?
Eine aktuelle Produktübersicht finden Sie auf der Seite Leistungen. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Tarife an. In den meisten Fällen sind der Nortorf Strom Direkt und Nortorf Gas Direkt die besten Alternativen. Sollten Sie diese noch nicht nutzen, können Sie diese über unsere Website abschließen.
Wann kommt die Abrechnung?
Die Abrechnung wird für Sie Ende Januar / Anfang Februar erstellt. Wir bemühen uns die Abrechnung schnellstmöglich für Sie zu erstellen.
Warum sind auf meiner Rechnung so viele Informationen angegeben?
Nach Änderung des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 2011 sind alle Energieversorger verpflichtet, die auf der Rechnung ausgewiesenen Fakten um bestimmte Angaben zu erweitern. Diese gesetzlichen Vorgaben müssen wir umsetzen, auch wenn viele dieser Informationen für Sie vielleicht zunächst verwirrend klingen.
Zählpunktbezeichnung? Muss ich mich da auskennen?
Nein, da können Sie ganz beruhigt sein. Informationen wie die Zählpunktbezeichnung müssen den Vorschriften gemäß auf der Rechnung angedruckt werden. Relevant werden sie in erster Linie für den internen Gebrauch, da sich damit Prozesse wie z.B. Meldungen beschleunigen lassen.
Wo finde ich die Kundennummer?
Die Kundennummer ist auf der ersten Seite oben rechts angegeben. Das ist Ihre persönliche Kundennummer mit der Sie bei der Stadtwerke Nortorf AöR geführt werden.
Wo finde ich die Zählernummer?
Die Zählernummer finden Sie in der Anlage der Abrechnung auf der linken Seite. In der ersten Zeile der Rubrik „Verbrauchsermittlung” steht die Zählernummer. Die Zählernummer auf der Rechnung muss mit der Nummer auf Ihrem Zähler übereinstimmen.
Was bedeutet der Abrechnungszeitraum?
Der Verbrauchszeitraum ergibt sich aus der Anzahl der Monate in denen Sie Strom, Gas oder Wasser bezogen haben. Hierbei kann es sich um den Beginn des Kalenderjahres handeln oder Ihren Einzugstermin für das laufende Jahr. Das Ende wird durch das Kalenderjahr bestimmt. Zum 31.12. wird eine Abrechnung durch die Stadtwerke Nortorf AöR durchgeführt. Sollten Sie eine Schlussrechnung erhalten haben, so ist das Ende der Abrechnungsperiode das Auszugsdatum. Für diese Zeit wird u.a. der Grundpreis berechnet.
Was ist der Grundpreis?
Der Grundpreis ist ein fixer, mengenunabhängiger Preisbestandteil. Der Grundpreis dient zur Deckung fixer Kostenbestandteile wie z.B.: Ablesung und Abrechnung. Der Grundpreis wird tageweise mit Ihnen abgerechnet.
Wie hoch ist der Arbeitspreis?
Die aktuellen Arbeitspreise finden Sie auf unserer Homepage www.stadtwerke-nortorf.de. Hier finden Sie sowohl die Allgemeinen Tarife als auch die Preise für Sonderverträge. Die Kosten für gelieferte Arbeit richten sich nach der verbrauchten Energiemenge (kWh) und sind somit komplett verbrauchsabhängig.
Warum sind die Arbeitspreise in Zeiträume unterteilt?
Durch eine unterjährige Preisänderung, durch einen Tarifwechsel oder den Wechsel des Zählers entstehen verschiedene Abrechnungszeiträume. Diese werden auf der Rechnung entsprechend aufgelistet.
Steuern, Abgaben und Preisbestandteile
Was bedeuten die Netzentgelte „Messstellenbetrieb / Messung“?
Welche gesetzlichen Steuern sind im Gas- und Strompreis enthalten?
Erdgas unterliegt nach dem Energiesteuergesetz (ehemals Mineralölsteuergesetz) seit dem 01.01.2003 einem Steuersatz von derzeit 0,55 Ct/kWh. Erdgassteuerentlastungen nach den Vorschriften des Mineralölsteuergesetzes sind ggf. von dem Kunden direkt bei dem zuständigen Hauptzollamt geltend zu machen. Die Stromsteuer wird durch das Stromsteuergesetz (StromStG) festgelegt. In diesem Gesetz wird die Besteuerung des Stromverbrauchs geregelt.
Was ist die Konzessionsabgabe?
Was ist KWK?
KWK steht für Kraft-Wärme-Kopplung. Dabei werden in einer Anlage gleichzeitig Strom und nutzbare Wärme erzeugt. Durch die gekoppelte Erzeugung kann die eingesetzte Energie besonders effizient genutzt werden.
Die Förderung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wird über die KWKG-Umlage finanziert, die Bestandteil des Strompreises ist.
Was ist die Offshore-Netzumlage?
Was ist der Aufschlag für besondere Netznutzung?
Der bisher als § 19 StromNEV-Umlage bezeichnete Preisbestandteil ist seit 2025 Teil des Aufschlags für besondere Netznutzung. Über den Aufschlag werden besondere Kosten der Stromnetze bundesweit verteilt. Dazu gehören unter anderem Entlastungen bei besonderen Formen der Netznutzung sowie seit 2025 auch Mehrkosten von Netzbetreibern, die durch die Integration erneuerbarer Energien besonders belastet sind.
Was ist der grafische Verbrauchsvergleich?
Wo finde ich meinen Vorjahresvergleich?
Gasabrechnung
Welches Berechnungsverfahren für Gas wendet die Stadtwerke Nortorf AöR an?
Die Stadtwerke Nortorf AöR rechnet Ihren Gasverbrauch nach dem Verfahren der thermischen Gasabrechnung ab. Der Gaszähler misst zunächst das verbrauchte Gasvolumen in Kubikmetern (m³). Für die Abrechnung wird dieses Volumen in die tatsächlich gelieferte Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet.
Grundlage hierfür sind die eichrechtlichen Vorschriften und die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die DVGW-Arbeitsblätter G 685.
Wie errechnet sich der kWh-Wert?
Die verbrauchte Energiemenge wird nach folgender Formel berechnet:
Gasverbrauch in m³ × Zustandszahl × Abrechnungsbrennwert = Verbrauch in kWh
Der Gasverbrauch ergibt sich aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endzählerstand. Die Zustandszahl berücksichtigt die örtlichen Druck- und Temperaturverhältnisse, der Brennwert den Energiegehalt des gelieferten Gases.
Warum wird Gas in kWh abgerechnet und nicht in m³?
Was ist die Z-Zahl?
Was ist der Brennwert und warum schwankt dieser?
Warum habe ich mehrere verschiedene Abrechnungsbrennwerte auf meiner Rechnung?
Wie hoch ist der Gasdruck?
Wieso steht bei mir der Ablesehinweis „G“ für „Gerechnet“?
Wie kommt der Zählerstand zur Preisänderung zustande? Es war kein Ableser da.
Abschlag
Wie berechnet sich der Abschlag?
Kann ich meinen Abschlag verändern?
Ja. Wenn sich Ihr Verbrauch voraussichtlich deutlich verändert, können Sie eine Anpassung Ihres Abschlags beantragen.
Bei den Stadtwerken Nortorf AöR können Sie die Änderung über das Online-Kundenportal oder über das Kontaktformular unter dem Anliegen „Abschlag ändern“ vornehmen. Dafür benötigen Sie Ihre Kundennummer.
Zählerprüfung
Der Zähler scheint den Verbrauch falsch zu erfassen. Kann man dies nachprüfen lassen?
Ich habe Zweifel an meiner Gasabrechnung. Auf welcher Grundlage basiert die Abrechnung?
Schriftliche Änderungen
Welche Informationen muss ich schriftlich einreichen?
Bestimmte Änderungen sollten Sie uns aus Sicherheits- und Nachweisgründen schriftlich mitteilen. Bitte geben Sie dabei immer Ihre Kundennummer an.
Hierzu zählen insbesondere:
- Änderung Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Name oder Rechnungsanschrift
- Ein- oder Auszug bzw. Umzug
- Änderungen Ihrer Bankverbindung bzw. Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
- Korrekturen oder Einwände zu Zählerständen und Abrechnungen
Je nach Anliegen können weitere Angaben oder Nachweise erforderlich sein.

