Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtwerke Nortorf AöR ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.stadtwerke-nortorf.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:
- Erklärungen in Deutscher Gebärdensprache gemäß § 4 BITV 2.0 sind auf der Website der Stadtwerke Nortorf nicht verfügbar. Der Aufwand und die Kosten für die Erstellung entsprechender Videos stehen in keinem Verhältnis zur Zielgruppe der Website. Dies ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand im Sinne des § 12a Abs. 6 BGG verbunden und daher nicht umsetzbar.
- Audio- und Videobeiträge sind nicht barrierefrei zugänglich. Dies ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand im Sinne des § 12a Abs. 6 BGG verbunden und daher nicht umsetzbar.
- PDF-Dateien und alle anderen Druckerzeugnisse sind teilweise noch nicht barrierefrei zugänglich. Der Grund dafür liegt in dem unverhältnismäßig hohen Aufwand, der mit der nachträglichen Bearbeitung der Vielzahl von Dateien verbunden ist. Bei kurzfristigen Veröffentlichungsfristen oder Dokumenten kann es vorkommen, dass diese Inhalte ebenfalls nicht barrierefrei zugänglich sind.
- Zum Download angebotene Publikationen im PDF-Format sind nicht barrierefrei. Dies liegt daran, dass sie bereits in einer bestimmten Form veröffentlicht und gedruckt wurden. Eine nachträgliche Bearbeitung ist bei solchen Dokumenten nicht möglich. Ein enger Austausch mit den ausstellenden Stellen wird angestrebt, sodass diese Dokumente zukünftigt barrierefrei einsetzbar sind.
- Externe Seiten, wie z. B. das Kundenportal, die Netzveröffentlichungen sind noch nicht barrierefrei.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. November 2024 erstellt und am 26. März 2025 aktualisiert.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 26. März 2026 vorgenommenen Bewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter
Stadtwerke Nortorf AöR
Poststraße 21
24589 Nortorf
Tel.: 04392 9130-0
E-Mail: info@stadtwerke-nortorf.de
an oder nutzen Sie unser Kontaktformular mit dem Betreff „Barriere melden“.
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de