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Informationen für Mieter*innen und Vermieter*innen

Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG)

Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Es regelt die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen – je nachdem, welche Verantwortung und welchen Einfluss sie auf den CO₂-Ausstoß eines bestimmten Wohngebäudes haben. Informieren Sie sich im Folgenden darüber, welche Auswirkungen das Gesetz für Sie als Mieter*in oder als Vermieter*in hat.

Der Umlagenrechner ermöglicht sowohl Mietern als auch Vermietern eine einfache Berechnung der zu erwartenden CO2-Kosten

Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Die Stadtwerke Nortorf AöR übernehmen keine Verantwortung für die Angaben des Energiepreisrechners.

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