Aktuelles

24-Stunden-Wechsel – Änderung zum 06. Juni 2025

Home Aktuelles Informationen 24-Stunden-Wechsel – Änderung zum 06. Juni 2025

24-Stunden-Wechsel – Änderung zum 06. Juni 2025

Was ändert sich ab 6. Juni 2025?

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden.

Dadurch wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie auf dieser Seite. 

Darüber hinaus wird es nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Somit müssen z. B. Umzüge frühzeitig gemeldet werden. Nähere Details zu den Fristen finden Sie in Ihrem Liefervertrag.

Was ist ein Lieferantenwechsel?

Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein.

An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Aktuell betreffen diese Regelungen aber nur das Medium Strom.

Was ändert sich ab dem 6. Juni 2025 beim Lieferantenwechsel?

Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Sind rückwirkende An- und Abmeldungen weiterhin möglich?

Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.

Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.

Wie melde ich meinen Umzug richtig, um Probleme zu vermeiden?

Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Kündigungs-/meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag

Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?

Wenn Ihr Einzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Lieferanten möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen. In diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen beliefert, bis der Wechselprozess abgeschlossen ist.

Welche Daten werden für eine An- oder Abmeldung benötigt?

Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:

  1. Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
  2. Adresse der Verbrauchsstelle
  3. Name des Vertragspartners
  4. Geburtsdatum des Vertragspartners
  5. Ein- oder Auszugsdatum
  6. Zählernummer
  7. Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Über unser Kontaktformular können Sie uns bequem Ihren Umzug melden.

Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.

Betrifft die neue Regelung auch Gasverträge?

Nein, die Änderungen gelten ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind davon nicht betroffen.

Bleiben bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestehen?

Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Stromversorgung zu finden.  

Das könnte Sie auch interessieren

Keine weiteren Beiträge

Schön Sie hier zu treffen!

Tragen Sie sich ein, um in unregelmäßigen Abständen unseren Newsletter zu erhalten.

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.