Jahresverbrauchsabrechnung

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Hier finden Sie alle Informationen zu Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung

Nummierungen anklicken und Rechnung verstehen

Sie haben Ihre Jahresrechnung von uns erhalten und möchten mehr zu den einzelnen Positionen erfahren? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
In unserem Rechnungserklärer finden Sie Musterrechnungen für Strom, Gas und (Ab)Wasser. Darin erläutern wir Ihnen die einzelnen Positionen. Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick über Ihre Abrechnung.

So gehen Sie vor:
Wählen Sie in der 1. Zeile die Seite aus, zu der Sie Fragen haben. Klicken Sie dann in der Musterrechnung einfach die Nummierungen an, es öffnet sich die passende Erklärung.

Jede Rechnung, die wir verschicken, hat eine eigene Rechnungsnummer. Damit können wir jede Rechnung dem richtigen Kunden und der richtigen Verbrauchsstelle zuordnen. Während Ihre Kundennummer gleich bleibt, verändert sich die Rechnungsnummer mit jeder ausgestellten Rechnung.

Namen sind nicht immer eindeutig. Damit wir keine zwei Kunden mit dem gleichen Namen verwechseln, erhält jeder Kunde von uns eine nur einmal vergebene Kundennummer.

In der Verbrauchsstelle ist der Ort (die Adresse) angegeben, an dem sich Ihre Zähler (Gas-/Wasser und Strom-Zähler) befinden. Jeder Zähler hat eine Zähler-Nummer und zur weiteren Differenzierung eine Marktlokations-ID.

Je nachdem, womit Sie beliefert werden, wird an dieser Stelle Ihre Versorgungsart aufgelistet. Dies kann Strom, Gas, Wasser oder Abwasser sein. Die einzelnen Verbräuche und Rechnungen zu den entsprechenden Versorgungsarten finden Sie auf den folgenden Seiten.

Netto ist die Summe, die Sie allein etwa für Ihren Verbrauch zahlen müssen. Hierauf wird in Ihrer Rechnung noch die Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer genannt) fällig. Zusammen ergeben diese den tatsächlich zu zahlenden Bruttobetrag.

Alle Güter und Leistungen, die Sie kaufen, beinhalten eine Umsatzsteuer. Diese beträgt zurzeit 19% (Strom, Gas) bzw. 7% (Wasser) des Nettobetrags.
Für alles, was wir kaufen, müssen wir eine Verbrauchssteuer zahlen. Diese Steuer heißt Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) und wird direkt an den Staat weitergeleitet. Diese beträgt momentan 19% des Nettobetrags. Der Nettobetrag plus Umsatzsteuer ergibt die Summe, die Sie an uns zahlen, den Bruttobetrag.

Der Gesamtbetrag ist das, was Sie zusammen für alle Versorgungsarten bezahlen müssen. Dafür vergleichen wir, was Sie im vergangenen Jahr im Voraus gezahlt haben (Abschlag) mit dem, was Ihr Jahresverbrauch tatsächlich kostet. Haben Sie zu viel bezahlt, erhalten Sie eine Gutschrift. Haben Sie mehr verbraucht als im Vorhinein geschätzt, ist eine Nachzahlung fällig.

Summe aller monatlichen Abschläge bzw. Abschlagsbeträge, die Sie in der laufenden Periode bisher bezahlt haben.

In Ihrer Abrechnung werden die Abschlagszahlungen zusammengerechnet und Ihren tatsächlichen Verbrauchskosten gegenübergestellt.

Haben Sie mehr bezahlt, als Sie verbraucht haben, ergibt sich ein Guthaben, dargestellt als negativer Betrag. In diesem Fall erhalten Sie von uns Geld zurück.

Haben Sie weniger gezahlt, als Sie verbraucht haben, ergibt sich eine Nachzahlung, dargestellt als positiver Betrag. Das heißt, Sie müssen uns noch etwas nachzahlen.

Die Tabelle Abschlag 2026 berücksichtigt alle Ihre Versorgungsarten und schlüsselt die einzelnen Abschläge pro Versorgungsart anhand Ihres Jahresverbrauchs 2025 auf. Ist Ihr Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, erhöht sich der Abschlag. Ist Ihr Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr gesunken, verringert sich der Abschlag.

Die neuen Abschläge sind ab Februar des laufenden Jahres fällig. Im Januar zahlen Sie noch den alten Abschlag aus dem Vorjahr.

Sie zahlen elf Abschläge im Jahr. Jeder Abschlag bezieht sich auf den Verbrauch des Vormonats. Die Höhe wird aus Ihrem Verbrauch im letzten Jahr berechnet. Dabei werden der Grundpreis, die Umsatzsteuer, mögliche Tarif- und Preisänderungen berücksichtigt.

Zeigt den Verbrauch in kWh für die Verbrauchsart Strom für den in Rechnung gestellten Zeitraum (Tage) sowie den Verbrauch in kWh in der Vorperiode und deren Tage.

“S” steht für die Versorgungsart “Strom”.

Jeder Kunde hat einen Zähler. Damit wir wissen, um welchen es sich genau handelt, haben alle Zähler eine fest zugewiesene Nummer. Diese ist auf der Vorderseite des Stromzählers, unterhalb oder oberhalb des Zählerstands zu finden.

Wenn es unterschiedliche Zählernummern gibt, wie in unserem Beispiel, dann gab es in der Abrechnungsperiode einen Zählerwechsel. Eine analoge Messeinrichtung wurde beispielsweise durch eine intelligente Messeinrichtung ersetzt.

ET (Einfachtarif): Ein Tarifmodell in der Grundversorgung, bei dem der Stromverbrauch zu einem einheitlichen Preis abgerechnet wird – unabhängig von Tageszeit.

HT (Haupttarif): Der Standardtarif für Strom, der in der Regel tagsüber gilt.

NT (Nebentarif): Ein vergünstigter Tarif, der typischerweise nachts oder zu bestimmten Nebenzeiten gilt, um Verbraucher zu entlasten und das Netz gleichmäßig auszulasten.

Ihr Tarif ist in einen Arbeitspreis und einen Grundpreis aufgeteilt. Im Grundpreis sind Aufwendungen für den Anschluss (z.B. Kosten für das Strom-, Gas- und Wassernetz), unseren Service und den Zähler enthalten – dieser ist unabhängig von Ihrem Verbrauch.
Der Arbeitspreis hingegen hängt vom Ihrem Verbrauch ab. Daher werden diese Kosten auch in Cent/Kilowattstunde angegeben.

Mit “Zählerstand von” ist der Zählerstand gemeint, der zu Beginn eines Abrechnungszeitraums auf dem Zähler angezeigt wurde.

Mit “Zählerstand bis” ist der Zählerstand gemeint, der zum Ende eines Abrechnungszeitraums auf dem Zähler angezeigt wurde.

Ablesehinweis
N = Ablesung Stadtwerke / Netzbetreiber
M = Ablesung Monteur
K = Kundenablesung
G = Gerechnet

Wenn Sie Ihren Zählerstand, wie in der Musterrechnung, z. B. mit dem Ablesedatum 06.12.2025 übermittelt haben, wird der Verbrauch für den restlichen Zeitraum bis zum 31.12.2025 hochgerechnet.

Faktor
Stromzähler, die über Stromwandler angeschlossen sind, zeigen nur einen Teil des tatsächlichen Verbrauchs an. Damit der richtige Wert berechnet wird, muss der angezeigte Verbrauch mit einer festen Zahl (dem Faktor) multipliziert werden.

Ihr aktueller Verbrauch ergibt sich aus der Differenz “Zählerstand von” (Abrechnungs-/Belieferungsbeginn) und “Zählerstand bis” (Abrechnungsende). Wenn Sie also Ihren Zählerstand vom 31.12. von Ihrem Zählerstand beim Abrechnungs-/ Belieferungsbeginn subtrahieren, können Sie auf diese Weise Ihren zu zahlenden Stromverbrauch ermitteln.

Die Summe aller Zähler ergibt den Gesamtverbrauch pro Abrechnungszeitraum.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihrem Stromzähler:
Zpkt” steht für Zählpunkt, die DE-Nummer ist die eindeutige Kennung für Ihren Stromanschluss und zeigt, dass es sich um einen deutschen Anschluss handelt.

Marktlokations-ID: Diese Nummer identifiziert Ihren Verbrauchsort (z. B. Ihre Wohnung oder Ihr Haus) eindeutig.

VNB-Code: Das ist die Kennung Ihres Netzbetreibers, also der Stadtwerke Nortorf als Unternehmen, das die Stromleitungen in Ihrer Region betreibt.

Vertragsdauer bzw. -beginn: Das Datum, an dem Ihr Stromvertrag gestartet ist.

Nächstmögliche Kündigung: Das früheste Datum, an dem Sie Ihren Vertrag kündigen können und ab wann die Kündigung gilt.

Zeigt den Netto-Preis je Einheit (kWh) Ihres Stromtarifes. Multiplizieren Sie den Verbrauch in kWh (Punkt 7) mit dem Preis pro Einheit (Punkt 9), erhalten Sie den Nettobetrag (Punkt 10).

Das gleiche gilt für die ausgewiesene Stromsteuer.

Netto ist die Summe, die Sie allein etwa für Ihren Verbrauch zahlen müssen. Hierauf wird in Ihrer Rechnung noch die Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer genannt) fällig. Zusammen ergeben diese den Bruttobetrag.

Alle Güter und Leistungen, die Sie kaufen, beinhalten eine Umsatzsteuer. Diese beträgt zurzeit 19% (Strom, Gas) bzw. 7% (Wasser) des Nettobetrags.

Für alles, was wir kaufen, müssen wir eine Verbrauchssteuer zahlen. Diese Steuer heißt Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) und wird direkt an den Staat weitergeleitet. Diese beträgt momentan 19% des Nettobetrags. Der Nettobetrag plus Umsatzsteuer ergibt den Bruttobetrag.

Die EEG-Umlage wird auf Ihrer Rechnung weiterhin angezeigt, auch wenn sie seit Juli 2022 bei 0 Euro liegt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, damit Sie alle Preisbestandteile sehen können. So wird deutlich, dass die Umlage nicht mehr berechnet wird.

Sie haben mehr als einen aktiven Vertrag mit uns? Dann profitieren Sie von einem monatlichem Treuebonus. Der Rabatt wird einmal jährlich in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Ihr Tarif ist in einen Arbeitspreis und einen Grundpreis aufgeteilt. Im Grundpreis sind Aufwendungen für den Anschluss (z.B. Kosten für das Strom-, Gas-, Wassernetz), den Zähler und für unseren Service enthalten. Der Grundpreis hängt nicht von Ihrem Verbrauch ab.

Im Folgenden sind im Grundpreis enthalten und hier aufgeschlüsselt:

  • Netznutzungsentgelt (NN) – Messstellenbetrieb Strom (13,30 € jährlich für analoge Zähler)
    Das ist die Gebühr für den Betrieb und die Wartung Ihres analogen Stromzählers und/oder
  • Netznutzungsentgelt (NN) – Messstellenbetrieb Strom (16,80 € jährlich für intelligente Zähler)
    Diese Kosten entstehen für den Betrieb und die Wartung eines modernen, digitalen Stromzählers (Smart Meter).
  • Netznutzungsentgelt (NN) – Grundpreis Strom (90,00 € jährlich)
    Das ist die Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes. Sie wird einmal pro Jahr berechnet, unabhängig vom Verbrauch.

Diese Kosten werden anteilig für die tatsächlich genutzte Verbrauchsperiode berechnet.

In diesem Diagramm können Sie, im Vergleich mit Verbrauchsgruppen (1-4 Personenhaushalte), auf einen Blick einschätzen, wie sich Ihr Energieverbrauch im aktuellen Abrechnungszeitraum und im Vorjahr darstellt. Die verschiedenen farblichen Abgrenzungen sind klassifiziert und zeigen, in welcher Verbrauchsbandbreite der Verbrauch als niedrig (fantastisch), durchschnittlich (gut), hoch oder sehr hoch eingestuft wird. Der graphische Vergleich berücksichtigt nur die Energieverbräuche ohne Sondernutzungen (z.B. Heizstrom oder Kochgas).

Zum Vergleich finden Sie hier Ihren Verbrauch aus dem letzten und dem derzeitigen Abrechnungszeitraum.

Zeigt den Verbrauch in kWh sowie m3 für die Verbrauchsart Gas für den in Rechnung gestellten Zeitraum (Tage) sowie den Verbrauch in kWh sowie m3 in der Vorperiode (Tage).

  • m³ (Kubikmeter): Das ist die Menge des verbrauchten Gases in Volumen. Der Gaszähler misst in der Regel in m³.
  • kWh (Kilowattstunden): Für die Abrechnung wird der Energiegehalt des Gases benötigt. Da Gas unterschiedliche Brennwerte haben kann, wird aus dem Volumen (m³) mithilfe des Brennwerts und der Zustandszahl die Energiemenge in kWh umgerechnet.

Die kWh sind entscheidend für die Kosten, weil Sie für die Energie bezahlen, nicht für das Volumen. Die Angabe in m³ dient zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

“G” steht für die Versorgungsart “Gas”.

Ihre Gaszählernummer finden Sie auf Ihrer Gasrechnung, in Ihrem Gasliefervertrag und auf dem Gaszähler. Wenn Ihr Gaszähler in letzter Zeit gewechselt wurde, ist die Zählernummer in der Gasrechnung oder im Gasliefervertrag möglicherweise nicht mehr aktuell. Dann müssen Sie im Zweifelsfall auf dem Zähler nachsehen.

Jeder Gaszähler hat eine Zählernummer, die eindeutig einer Verbrauchsstelle zugeordnet ist, siehe Marktlokations-ID. Die Zählernummer Ihres Gaszählers finden Sie oft in der Nähe eines Barcodes. Sie befindet sich meistens im unteren Bereich des Zählers (blaue Umrandung).

Die Formel zur Berechnung des Verbrauchs lautet:
kWh = Verbrauch m³ × Zustandszahl × Brennwert

Mit der Zustandszahl (z-Zahl) wird der Einfluss der örtlichen Temperatur und des Luftdrucks auf das Gasvolumen berücksichtigt. Bei Erdgas wird zwischen Normvolumen und Betriebsvolumen unterschieden. Das Volumen kann, je nach Gastemperatur und Gasdruck, abweichen. Daher nennt man das Gasvolumen im Zähler auch Betriebsvolumen. Damit die Gasmengen vergleichbar sind und die Abrechnung für alle Kunden auf gleicher Basis erfolgt, wird die Abrechnung auf Grundlage des fest definierten Normvolumens durchgeführt. Die Umrechnung des individuellen Betriebsvolumens eines Gaskunden auf das Normvolumen erfolgt über die Zustandszahl z.

Brennwert
Thermischer Energiegehalt eines Gases. Mit anderen Worten: Der Brennwert gibt an, wie viel Energie in Ihrem Erdgas steckt. Durch das Umrechnen mit Hilfe des Brennwerts zahlen Sie für die Wärme(-energie), welche Sie tatsächlich erhalten haben – unabhängig von der Qualität des Erdgases. Das unterscheidet ihn vom Heizwert. Der Brennwert ist nicht immer gleich, sondern kann sich im Laufe des Jahres ändern. Das liegt daran, dass die Zusammensetzung des Erdgases schwankt – je nach Bezugsquelle und Netzbedingungen. Deshalb wird für jeden Zeitraum ein eigener Brennwert angegeben. Das ist normal und sorgt dafür, dass Ihre Abrechnung genau ist.

Bei Gas gibt es in der Regel nur den Einfachtarif (ET). Gas wird nicht nach Tageszeit abgerechnet, sondern nach der verbrauchten Energiemenge (kWh).

Es gibt keine Haupt- oder Nebentarife wie beim Strom, weil die Gasversorgung nicht von Spitzenlastzeiten abhängt wie das Stromnetz.

Ihr Tarif ist in einen Arbeitspreis und einen Grundpreis aufgeteilt. Im Grundpreis sind Aufwendungen für den Anschluss (z.B. Kosten für das Strom-, Gas- und Wassernetz), unseren Service und den Zähler enthalten – dieser ist unabhängig von Ihrem Verbrauch.
Der Arbeitspreis hingegen hängt vom Ihrem Verbrauch ab. Daher werden diese Kosten auch in Cent/Kilowattstunde angegeben.

Mit “Zählerstand von” ist der Zählerstand gemeint, der zu Beginn eines Abrechnungszeitraums auf dem Zähler angezeigt wurde.

Mit “Zählerstand bis” ist der Zählerstand gemeint, der zum Ende eines Abrechnungszeitraums auf dem Zähler angezeigt wurde.

Ablesehinweis
N = Ablesung Stadtwerke / Netzbetreiber
M = Ablesung Monteur
K = Kundenablesung
G = Gerechnet

Wenn Sie Ihren Zählerstand, wie in der Musterrechnung, z. B. mit dem Ablesedatum 06.12.2025 übermittelt haben, wird der Verbrauch für den restlichen Zeitraum bis zum 31.12.2025 hochgerechnet.

Faktor
Der Faktor wird auf Ihrer Gasrechnung angezeigt, ist aber in der Regel 1. Das bedeutet, dass Ihr Gaszähler den Verbrauch direkt korrekt misst. Der Faktor steht nur aus Transparenzgründen in der Formel, falls bei anderen Zählern eine Umrechnung nötig wäre.

Ihr aktueller Verbrauch ergibt sich aus der Differenz “Zählerstand von” (Abrechnungs-/Belieferungsbeginn) und “Zählerstand bis” (Abrechnungsende). Wenn Sie also Ihren Zählerstand vom 31.12. von Ihrem Zählerstand beim Abrechnungs-/ Belieferungsbeginn subtrahieren, können Sie auf diese Weise Ihren zu zahlenden Gasverbrauch ermitteln.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihrem Gaszähler:
Zpkt” steht für Zählpunkt, die DE-Nummer ist die eindeutige Kennung für Ihren Gasanschluss und zeigt, dass es sich um einen deutschen Anschluss handelt.

Marktlokations-ID: Diese Nummer identifiziert Ihren Verbrauchsort (z. B. Ihre Wohnung oder Ihr Haus) eindeutig.

VNB-Code: Das ist die Kennung Ihres Netzbetreibers, also der Stadtwerke Nortorf als Unternehmen, das die Gasleitungen in Ihrer Region betreibt.

Vertragsdauer bzw. -beginn: Das Datum, an dem Ihr Stromvertrag gestartet ist.

Nächstmögliche Kündigung: Das früheste Datum, an dem Sie Ihren Vertrag kündigen können und ab wann die Kündigung gilt.

Informationen gemäß §3 – Gesetz über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO₂KostAufG): Für Ihre Gaslieferung entstehen gesetzlich festgelegte CO₂-Kosten. Diese basieren auf den Emissionen, die bei der Nutzung des Gases entstehen. Der CO₂-Ausstoß wird nach einem festen Emissionsfaktor berechnet, der vorgibt, wie viel CO₂ pro Kilowattstunde entsteht. Wenn Sie Mieter sind und den Gasvertrag selbst abgeschlossen haben, können Sie unter Umständen einen Teil dieser Kosten von Ihrem Vermieter zurückfordern (§6 und §8 CO₂KostAufG).

Zeigt den Netto-Preis je Einheit (kWh) Ihres Gastarifes. Multiplizieren Sie den Verbrauch in kWh (Punkt 7) mit dem Preis pro Einheit (Punkt 9), erhalten Sie den Nettobetrag (Punkt 10).

Netto ist die Summe, die Sie allein etwa für Ihren Verbrauch zahlen müssen. Hierauf wird in Ihrer Rechnung noch die Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer genannt) fällig. Zusammen ergeben diese den Bruttobetrag.

Alle Güter und Leistungen, die Sie kaufen, beinhalten eine Umsatzsteuer. Diese beträgt zurzeit 19% (Strom, Gas) bzw. 7% (Wasser) des Nettobetrags.

Für alles, was wir kaufen, müssen wir eine Verbrauchssteuer zahlen. Diese Steuer heißt Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) und wird direkt an den Staat weitergeleitet. Diese beträgt momentan 19% des Nettobetrags. Der Nettobetrag plus Umsatzsteuer ergibt den Bruttobetrag.

Im Arbeitspreis für Gas sind verschiedene gesetzliche Abgaben enthalten. Dazu gehören die Energiesteuer, die Gasspeicherumlage nach §35e EnWG und der CO₂-Preis. Diese Kosten werden zusätzlich zum reinen Gasverbrauch berechnet und sind bereits im Arbeitspreis (siehe “Preis je Einheit”) berücksichtigt.

Sie haben mehr als einen aktiven Vertrag mit uns? Dann profitieren Sie von einem monatlichem Treuebonus. Der Rabatt wird einmal jährlich in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Ihr Tarif ist in einen Arbeitspreis und einen Grundpreis aufgeteilt. Im Grundpreis sind Aufwendungen für den Anschluss (z.B. Kosten für das Strom-, Gas-, Wassernetz), den Zähler und für unseren Service enthalten. Der Grundpreis hängt nicht von Ihrem Verbrauch ab.

Im Folgenden sind im Grundpreis enthalten und hier aufgeschlüsselt:

  • Netznutzungsentgelt (NN) – Grundpreis Gas (51,00 € jährlich)
    Das ist die Gebühr für die Nutzung des Gasnetzes. Sie wird einmal pro Jahr berechnet, unabhängig vom Verbrauch.
  • Netznutzungsentgelt (NN) – Messdienstleistung Gas (3,60 € jährlich)
    Diese Kosten entstehen für das Ablesen und die Übermittlung Ihrer Verbrauchsdaten
  • Netznutzungsentgelt (NN) – Messstellenbetrieb Gas (12,60 € jährlich)
    Das ist die Gebühr für den Betrieb und die Wartung Ihres Gaszählers.

Diese Kosten werden anteilig für die tatsächlich genutzte Verbrauchsperiode berechnet.

Netto ist die Summe, die Sie allein etwa für Ihren Verbrauch zahlen müssen. Hierauf wird in Ihrer Rechnung noch die Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer genannt) fällig. Zusammen ergeben diese den Bruttobetrag.

Alle Güter und Leistungen, die Sie kaufen, beinhalten eine Umsatzsteuer. Diese beträgt zurzeit 19% (Strom, Gas) bzw. 7% (Wasser) des Nettobetrags.

Für alles, was wir kaufen, müssen wir eine Verbrauchssteuer zahlen. Diese Steuer heißt Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) und wird direkt an den Staat weitergeleitet. Diese beträgt momentan 19% des Nettobetrags. Der Nettobetrag plus Umsatzsteuer ergibt den Bruttobetrag.

Auf Ihrer Jahresrechnung finden Sie zusätzliche Informationen wie Tipps zum Energiesparen, Hinweise zu Ihren Rechten und zur Schlichtung bei Streitfällen. Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben, damit Sie gut informiert sind und wissen, wie Sie Kosten senken oder bei Problemen Unterstützung bekommen können.

In diesem Diagramm können Sie, im Vergleich mit Verbrauchsgruppen (1-4 Personenhaushalte), auf einen Blick einschätzen, wie sich Ihr Energieverbrauch im aktuellen Abrechnungszeitraum und im Vorjahr darstellt. Die verschiedenen farblichen Abgrenzungen sind klassifiziert und zeigen, in welcher Verbrauchsbandbreite der Verbrauch als niedrig (fantastisch), durchschnittlich (gut), hoch oder sehr hoch eingestuft wird. Der graphische Vergleich berücksichtigt nur die Energieverbräuche ohne Sondernutzungen (z.B. Heizstrom oder Kochgas).

Zum Vergleich finden Sie hier Ihren Verbrauch aus dem letzten und dem derzeitigen Abrechnungszeitraum.

Zeigt den Verbrauch in m3 für die Verbrauchsart Wasser für den in Rechnung gestellten Zeitraum (Tage) sowie den Verbrauch in m3 in der Vorperiode (Tage).

m³ (Kubikmeter): Das ist die Menge des verbrauchten Wassers in Volumen. 1 m³ entspricht 1.000 Litern Wasser.

“W” steht für die Versorgungsart “Wasser”.

Ihre Wasserzählernummer finden Sie auf Ihrer Wasserrechnung, in Ihrem Liefervertrag und direkt am Wasserzähler. Wenn Ihr Zähler kürzlich gewechselt wurde, kann die Nummer in der Rechnung oder im Vertrag veraltet sein. Im Zweifel prüfen Sie bitte direkt am Zähler.

Jeder Wasserzähler hat eine eindeutige Zählernummer, die Ihrer Verbrauchsstelle zugeordnet ist (siehe Marktlokations-ID). Die Nummer befindet sich meist in der Nähe eines Barcodes oder ist eingraviert, in der Regel im unteren Bereich des Zählers.

Bei Wasser gibt es in der Regel nur den Einfachtarif (ET).
Wasser wird nicht nach Tageszeit abgerechnet, sondern nach der verbrauchten Menge in Kubikmetern (m³).

Es gibt keine Haupt- oder Nebentarife wie beim Strom, da die Wasserversorgung nicht von Spitzenlastzeiten abhängt.
Ihr Tarif besteht aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis:

Grundpreis: Enthält Aufwendungen für den Anschluss (z. B. Kosten für das Wasser-, Strom- und Gasnetz), unseren Service und den Zähler. Dieser ist unabhängig von Ihrem Verbrauch.
Arbeitspreis: Abhängig von Ihrem Verbrauch. Die Kosten werden in Euro pro Kubikmeter (€/m³) angegeben.

Mit “Zählerstand von” ist der Zählerstand gemeint, der zu Beginn eines Abrechnungszeitraums auf dem Zähler angezeigt wurde.

Mit “Zählerstand bis” ist der Zählerstand gemeint, der zum Ende eines Abrechnungszeitraums auf dem Zähler angezeigt wurde.

Ablesehinweis
N = Ablesung Stadtwerke / Netzbetreiber
M = Ablesung Monteur
K = Kundenablesung
G = Gerechnet

Wenn Sie Ihren Zählerstand, wie in der Musterrechnung, z. B. mit dem Ablesedatum 06.12.2025 übermittelt haben, wird der Verbrauch für den restlichen Zeitraum bis zum 31.12.2025 hochgerechnet.

Faktor
Bei Wasser ist der Faktor in der Regel 1. Das bedeutet, Ihr Wasserzähler misst den Verbrauch direkt in Kubikmetern (m³) korrekt. Der Faktor wird nur aus Transparenzgründen in der Formel angezeigt, falls bei anderen Zählern eine Umrechnung erforderlich wäre.

Ihr aktueller Verbrauch ergibt sich aus der Differenz “Zählerstand von” (Abrechnungs-/Belieferungsbeginn) und “Zählerstand bis” (Abrechnungsende). Wenn Sie also Ihren Zählerstand vom 31.12. von Ihrem Zählerstand beim Abrechnungs-/ Belieferungsbeginn subtrahieren, können Sie auf diese Weise Ihren zu zahlenden Wasserverbrauch ermitteln.

Zeigt den Netto-Preis je Einheit (m3) Ihres Wassertarifes. Multiplizieren Sie den Verbrauch in m3 (Punkt 7) mit dem Preis je Einheit (Punkt 8), erhalten Sie den Nettobetrag (Punkt 10).

Der Grundpreis deckt feste Kosten ab, die unabhängig von Ihrem Verbrauch entstehen. Dazu gehören:

  • Betrieb und Wartung des Wasseranschlusses
  • Kosten für das Leitungsnetz
  • Serviceleistungen und Verwaltung
  • Bereitstellung und Wartung Ihres Wasserzählers

Der Grundpreis fällt also auch dann an, wenn Sie kein Wasser verbrauchen.

Netto ist die Summe, die Sie allein etwa für Ihren Verbrauch zahlen müssen. Hierauf wird in Ihrer Rechnung noch die Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer genannt) fällig. Zusammen ergeben diese den Bruttobetrag.

Alle Güter und Leistungen, die Sie kaufen, beinhalten eine Umsatzsteuer. Diese beträgt zurzeit 19% (Strom, Gas) bzw. 7% (Wasser) des Nettobetrags.

Für alles, was wir kaufen, müssen wir eine Verbrauchssteuer zahlen. Diese Steuer heißt Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) und wird direkt an den Staat weitergeleitet. Diese beträgt momentan 7% oder 19% des Nettobetrags. Der Nettobetrag plus Umsatzsteuer ergibt den Bruttobetrag.

Die Abwassergebühren sind kommunale Abgaben und werden nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben. Deshalb müssen sie als amtlicher Bescheid ausgewiesen werden – nicht als normale Rechnung. Der Bescheid hat rechtliche Wirkung und wird im Auftrag der Kommune erstellt.

Zeigt den Verbrauch in m3 für die Verbrauchsart Abwasser für den in Rechnung gestellten Zeitraum (Tage) sowie den Verbrauch in m3 in der Vorperiode (Tage).

m³ (Kubikmeter): Das ist die Menge des verbrauchten Wassers in Volumen. 1 m³ entspricht 1.000 Litern Wasser.

Wasser, das Sie über den Gartenwasserzähler entnehmen, fließt nicht in die Kanalisation. Deshalb wird dieser Verbrauch von den Abwassergebühren abgezogen – er erscheint als Minuswert in der Abrechnung. Für dieses Wasser fallen keine Abwassergebühren an.

Manchmal gibt es mehrere Gartenwasserzähler, z. B. wenn mehrere Zapfstellen oder separate Leitungen für Gartenbewässerung vorhanden sind. Jeder Zähler wird einzeln berücksichtigt.

“A” steht für die Versorgungsart “Abwasser”.

Ihre Wasserzählernummer finden Sie auf Ihrer Wasserrechnung, in Ihrem Liefervertrag und direkt am Wasserzähler. Wenn Ihr Zähler kürzlich gewechselt wurde, kann die Nummer in der Rechnung oder im Vertrag veraltet sein. Im Zweifel prüfen Sie bitte direkt am Zähler.

Jeder Wasserzähler hat eine eindeutige Zählernummer, die Ihrer Verbrauchsstelle zugeordnet ist. Die Nummer befindet sich meist in der Nähe eines Barcodes oder ist eingraviert, in der Regel im unteren Bereich des Zählers.

Wasser, das Sie über den Gartenwasserzähler entnehmen, fließt nicht in die Kanalisation. Deshalb wird dieser Verbrauch von den Abwassergebühren abgezogen – er erscheint als Minuswert in der Abrechnung. Für dieses Wasser fallen keine Abwassergebühren an.

Manchmal gibt es mehrere Gartenwasserzähler, z. B. wenn mehrere Zapfstellen oder separate Leitungen für Gartenbewässerung vorhanden sind. Jeder Zähler wird einzeln berücksichtigt.

Abwasser wird nicht nach Tageszeit abgerechnet, sondern nach der Menge des eingeleiteten Schmutzwassers. Diese wird in der Regel aus Ihrem Frischwasserverbrauch (in Kubikmetern, m³) ermittelt.
Es gibt keine Haupt- oder Nebentarife wie beim Strom.

Die Gebühren bestehen aus:

  • Grundgebühr: Deckt feste Kosten für die Abwasserentsorgung und den Anschluss.
  • Schmutzwassergebühr: Abhängig von Ihrem Wasserverbrauch, angegeben in Euro pro Kubikmeter (€/m³) inkl.
  • Zusatzgebühr: Diese beinhaltet neben dem Arbeitspreis die Niederschlagswassergebühr sowie die Abgabe an die Wasser- und Bodenverbände Bokeler Au und Brammerau.

Mit “Zählerstand von” ist der Zählerstand gemeint, der zu Beginn eines Abrechnungszeitraums auf dem Zähler angezeigt wurde.

Mit “Zählerstand bis” ist der Zählerstand gemeint, der zum Ende eines Abrechnungszeitraums auf dem Zähler angezeigt wurde.

Ablesehinweis
N = Ablesung Stadtwerke / Netzbetreiber
M = Ablesung Monteur
K = Kundenablesung
G = Gerechnet

Wenn Sie Ihren Zählerstand, wie in der Musterrechnung, z. B. mit dem Ablesedatum 06.12.2025 übermittelt haben, wird der Verbrauch für den restlichen Zeitraum bis zum 31.12.2025 hochgerechnet.

Faktor
Bei Wasser ist der Faktor in der Regel 1. Das bedeutet, Ihr Wasserzähler misst den Verbrauch direkt in Kubikmetern (m³) korrekt. Der Faktor wird nur aus Transparenzgründen in der Formel angezeigt, falls bei anderen Zählern eine Umrechnung erforderlich wäre.

Ihr aktueller Verbrauch ergibt sich aus der Differenz “Zählerstand von” (Abrechnungs-/Belieferungsbeginn) und “Zählerstand bis” (Abrechnungsende). Wenn Sie also Ihren Zählerstand vom 31.12. von Ihrem Zählerstand beim Abrechnungs-/ Belieferungsbeginn subtrahieren, können Sie auf diese Weise Ihren zu zahlenden Wasserverbrauch ermitteln.

Zeigt den Netto-Preis je Einheit (m3) Ihres Wassertarifes. Multiplizieren Sie den Verbrauch in m3 (Punkt 7) mit dem Preis je Einheit (Punkt 8), erhalten Sie den Nettobetrag (Punkt 10).

Die Grundgebühr deckt feste Kosten für die Abwasserentsorgung und den Anschluss, unabhängig von Ihrem Verbrauch. Sie fällt für jede angeschlossene Verbrauchsstelle an.

Wenn Sie einen Gartenwasserzähler haben, wird zusätzlich eine Nebenzählergebühr (B) berechnet. Diese deckt die Kosten für Verwaltung und Abrechnung des zusätzlichen Zählers. Der Gartenwasserverbrauch selbst wird von den Abwassergebühren abgezogen, da dieses Wasser nicht in die Kanalisation gelangt.

Abwassergebühren sind kommunale Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz und gelten nicht als umsatzsteuerpflichtige Leistung. Deshalb wird der Betrag brutto ohne Umsatzsteuer ausgewiesen – es fällt keine Mehrwertsteuer an.

Für alles, was wir kaufen, müssen wir eine Verbrauchssteuer zahlen. Diese Steuer heißt Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) und wird direkt an den Staat weitergeleitet. Diese beträgt momentan 7% oder 19% des Nettobetrags. Der Nettobetrag plus Umsatzsteuer ergibt den Bruttobetrag.

Der Abrechnungsbetrag ist das, was Sie bezahlen müssen. Dafür vergleichen wir, was Sie im vergangenen Jahr im Voraus gezahlt haben (Abschlag) mit dem, was Ihr Jahresverbrauch tatsächlich kostet. Haben Sie zu viel bezahlt, erhalten Sie eine Gutschrift. Haben Sie mehr verbraucht als im Vorhinein geschätzt, ist eine Nachzahlung fällig.

Die Abwassergebühren werden auf Grundlage der Abwassergebührensatzung der Stadtwerke Nortorf AöR erhoben. Darin ist geregelt, wie die Gebühren berechnet werden:

Die Grundgebühr richtet sich nach der Größe Ihres Wasserzählers. Die Zusatzgebühr wird nach der Abwassermenge berechnet, die sich aus Ihrem Frischwasserverbrauch ergibt.

Die Satzung ist einsehbar unter https://stadtwerke-nortorf.de/leistungen/abwasser/.

Alle Güter und Leistungen, die Sie kaufen, beinhalten eine Umsatzsteuer. Diese beträgt zurzeit 19% (Strom, Gas) bzw. 7% (Wasser) des Nettobetrags.

Hier finden Sie weitere Erklärungen direkt im Anhang Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.

Die Stromkennzeichnung zeigt, aus welchen Energiequellen Ihr Strom stammt (z. B. erneuerbare Energien, fossile Brennstoffe) und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 42 Energiewirtschaftsgesetz), damit Sie als Kunde transparent sehen können, wie sich Ihr Strommix zusammensetzt.

Gut zu wissen

Natürlich können Sie Ihren Abschlag jederzeit anpassen. Er lässt sich um bis zu 10 Prozent erhöhen oder reduzieren. Bitte nutzen Sie dazu unser Kundenportal oder das Formular mit dem Anliegen “Abschlag ändern”

Ihr Verbrauch hat sich stark geändert? Dann können Sie uns nach sechs Monaten Ihren aktuellen Zählerstand mitteilen. Wir prüfen dann Ihren Abschlag erneut.

Der Stichtag für die Jahresrechnung der Stadtwerke Nortorf ist der 31. Dezember eines Jahres. Für den Zeitraum zwischen der Zählerablesung und dem Stichtag berechnen wir Ihren Zählerstand auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs.

Falls uns Ihr Zählerstand nicht rechtzeitig vorliegt oder keine Ablesung vor Ort stattgefunden hat, berechnen wir den Zählerstand ebenfalls auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs. Das bedeutet, wir verwenden Ihre bisherigen Ablesedaten, um den voraussichtlichen Zählerstand zum Stichtag zu ermitteln. So stellen wir sicher, dass Ihre Jahresrechnung korrekt erstellt wird, auch wenn wir keine aktuellen Ablesewerte haben.

So setzt sich der Preis zusammen

Die Strom- und Gaspreise bestehen aus drei wesentlichen Komponenten: den Kosten für die Beschaffung und den Service der Energie, den Netzentgelten sowie verschiedenen Steuern, Abgaben und Umlagen. Während wir als Ihr Energieversorger die Energiekosten maßgeblich beeinflussen können, sind die anderen Bestandteile weitgehend fix und werden an die Endverbraucher weitergegeben. Zudem können die Netzentgelte je nach Region unterschiedlich ausfallen.

Dank unserer langfristigen Energiebeschaffung setzen wir alles daran, die Preise für Sie so niedrig wie möglich zu halten. Als Ihr Energieversorger tragen wir jedoch nur einen Teil der Gesamtkosten, etwa die Hälfte, bei.

Strom

Steuern, Abgaben und Umlagen
32%
Netzentgelte
27.6%
Beschaffung und Service
40.4%

Gas

Steuern, Abgaben und Umlagen
22%
Netzentgelte
20%
Beschaffung und Service
48%

Stand: Juni 2025
Quellen für die Daten sind: BDEWBNetzA

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