Häufig gestellte Fragen

Während unserer Geschäftszeiten sind wir gerne für Sie und beantworten alle Ihre Fragen. Außerhalb dieser Zeiten finden Sie hier eine Zusammenstellung von häufig gestellten  Fragen mit Antworten.

 

Umzug: Was muss ich beachten?

Für die Abmeldung der Versorgung in Ihrer ehemaligen Wohnung benötigen wir Ihre neue Rechnungsadresse, das Datum der Schlüsselübergabe an den Eigentümer oder Nachfolger und den Endzählerstand zu diesem Datum.
Für die Anmeldung der Versorgung in Ihrem neuen Zuhause benötigen wir die Adresse, das Datum der Schlüsselübernahme, die Zählernummer(n) und den Anfangszählerstand pro Zähler zu diesem Datum.
Eine Ummeldung kann aufgrund gesetzlicher Fristen nur maximal 6 Wochen rückwirkend zum Übernahme-/Übergabedatum inkl. Bearbeitungszeiten erfolgen.

Ich möchte zu den Stadtwerken wechseln. Wie lange dauert das?

Wie schnell Sie zu uns wechseln können, hängt von Ihrer Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Strom- bzw. Gaslieferanten ab. Wenn Ihnen Ihre Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen nicht bekannt sind, kündigen wir für Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt und versorgen Sie im Anschluss an Ihren vorherigen Vertrag.

Bei einem Sonderkündigungsrecht beispielsweise wegen einer Preisänderung, empfehlen wir, grundsätzlich selbst beim vorherigen Lieferanten zu kündigen.

Muss ich meinen bestehenden Strom- oder Gasvertrag selbst kündigen, wenn ich zu den Stadtwerken wechseln möchte?

Nein, das übernehmen wir für Sie. Falls Sie sich im Rahmen einer kurzfristigen Kündigungsoption – etwa aufgrund einer Preiserhöhung durch Ihren bisherigen Anbieter – für einen Wechsel zu uns entscheiden, empfehlen wir allerdings, die Kündigung wegen der knappen Fristen selbst durchzuführen. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall im Bestellformular mit, wann der Vertrag mit ihrem bisherigen Anbieter endet.

Lohnt sich der Wechsel zu den Stadtwerken?

Für eine Übersicht über die für Sie verfügbaren Preise und Produkte geben Sie einfach Ihren Verbrauch und Ihre Postleitzahl in den Online-Tarifrechner ein.

Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?

Ihren Zählerstand lesen Sie selber ab und können uns diesen per Ablesekarte oder digital über das entsprechende Online-Formular übermitteln.

Wie erhalte ich meine Abrechnung?

Um Ihre Verbrauchsrechnung zu erstellen, benötigen wir Ihren Zählerstand am Ende des vertraglich vereinbarten Abrechnungszeitraumes. Sobald Sie uns diesen übermittelt haben, erhalten Sie von uns per Post Ihre Verbrauchsrechnung für den abgelaufenen Zeitraum. 

An wen kann ich mich bei Vertragsstreitigkeiten wenden?

Wir möchten, dass Sie zufrieden sind. Sollte es dennoch wider Erwarten rund um Ihren Energievertrag zu Streitigkeiten kommen, können Sie sich zur außergerichtlichen Beilegung an die neutrale Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstr. 133
10117 Berlin
Telefon: (030) 275 724 00
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet:www.schlichtungsstelle-energie.de

Wie kann ich ein Haustürgeschäft widerrufen?

Die Stadtwerke Nortorf arbeiten grundsätzlich nicht mit Vertriebsmitarbeitern an der Haustür zusammen. Lassen Sie sich daher einen Ausweis zeigen, falls jemand behauptet, ein Stadtwerke-Mitarbeiter zu sein.
Sollten Sie irrtümlich an der Haustür einen unerwünschten Strom-/Gaslieferungsvertrag unterschrieben haben, finden Sie hier ein Schreiben, um den Vertrag zu widerrufen.